Angaben zum Managementansatz

  • GRI 103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
  • GRI 103-2 Managementansatz und Bestandteile
  • GRI 103-3 Beurteilung des Managementansatzes

Die ProSiebenSat.1 Group toleriert keine Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung sowie sexueller Orientierung und Identität. Der Konzern fördert eine Unternehmenskultur, die jegliche Art von sexueller Gewalt oder Machtmissbrauch untersagt. Schon seit Jahren positionieren wir uns mit unserem Verhaltenskodex klar gegen derartiges Verhalten. Alle Mitarbeiter sind angehalten, Diskriminierungen oder Verstöße gegen andere im Verhaltenskodex festgehaltene Grundsätze zum Beispiel den Compliance-Verantwortlichen im Unternehmen zu melden. Zudem schulen wir die Belegschaft deutschlandweit mit einem verpflichtenden Training zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und beteiligen uns über den Verband Privater Medien VAUNET an der Themis-Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt, die Betroffene in Betrieben der Film-, Fernseh- oder Theaterbranche berät.

Überdies haben Mitarbeiter und Dritte auf der Grundlage einer 2018 geschlossenen Betriebsvereinbarung im Rahmen des bereits vorher bestehenden Meldesystems mit ausschließlich internen Kanälen zusätzlich die Möglichkeit, Hinweise auf Rechtsverstöße auch anonym über eine externe Ombudsstelle abzugeben. Sie nimmt Beschwerden und Hinweise telefonisch oder per E-Mail entgegen, prüft diese auf ihre Plausibilität und leitet sie anschließend an Group Compliance weiter. Bei Meldungen schwerwiegender Verdachtsfälle und nach interner Bewertung informiert der Chief Compliance Officer unverzüglich die Unternehmensleitung.

Hinweisgebersystem der ProSiebenSat.1 Group

Hinweisgebersystem der ProSiebenSat.1 Group (Grafik)

Nichtdiskriminierung

  • GRI 406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen

2019 gab es insgesamt vier Vorfälle (Vorjahr: sieben) aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung sowie weiteren Diskriminierungen. Sämtliche Vorgänge wurden im Berichtszeitraum abgeschlossen.